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| REACh |
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Derzeit befassen wir uns eingehend mit der Problematik der REACh-Verordnung und haben dafür eine zentrale Koordination für die gesamte OVERLACK Gruppe geschaffen.
Zur vollständigen Implementierung wurde ein interner Maßnahmenplan erarbeitet, in dem alle Anforderungen und Pflichten für die in unseren Produkten verwendeten Stoffe berücksichtigt werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte näher erläutert.
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Ihr Ansprechpartner
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Robert Abraham Leiter Legal Compliance
Fon: +49 (0) 2161 356 170 Fax: +49 (0) 2161 356 4170 | |
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| Vorregistrierung |
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Die Vorregistrierung ist notwendig, um die Übergangsfristen von 3,5 bis 11 Jahren nutzen zu können.
Alle Stoffe, die wir selbst importieren werden von uns vorregistriert. Bei allen Stoffen, die wir in der EU beziehen, klären wir mit unseren Lieferanten ab, ob diese Stoffe vorregistriert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt haben alle von uns befragten Lieferanten eine Vorregistrierung bestätigt. |
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| Erfassung der Anwendungen |
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Es existieren noch viele offene Fragen bezüglich der Kommunikation in der Lieferkette.
Wir wollen uns bei der Erfassung nach den Vorgaben des entsprechenden Guidance Document richten
(siehe hier )
und nach Möglichkeit mit dem Use-Descriptor-Modell arbeiten.
Dank der intensiven Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten können wir unseren Kunden auf Wunsch eine Excel-Datei zukommen lassen,
mit deren Hilfe Anwendungen im Use-Descriptor-Format erfasst werden können. Wir hoffen, hiermit eine anwenderfreundliche Lösung gefunden zu haben.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an.
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| SVHC-Stoffe |
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Vermehrt bekommen wir Anfragen ob sich in unseren Produkten SVHC-Stoffe befinden.
Daher haben wir proaktiv unser Portfolio durchleuchtet und SVHC-Stoffe identifiziert.
Einige davon befinden sich schon auf der Kandidatenliste der ECHA, andere werden noch sukzessiv folgen.
In unserm derzeitigen Produktportfolio befinden sich folgende SVHC
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Stoffe:
Bezeichnung |
CAS_Nr |
EINECS_Nr |
SVHC
wg. |
Auf
Kandidatenliste enthalten |
4,4 -Diaminodiphenylmethan |
101-77-9 |
202-974-4 |
CMR |
ja |
Bleitetrafluoroborat-lösung
50% |
13814-96-5 |
237-486-0 |
CMR |
nein |
Dibutylphtalat (DBP) |
84-74-2 |
201-557-4 |
CMR |
ja |
Dicyandiamid 20 Gew.% in DMF |
68-12-2 |
200-679-5 |
CMR |
nein |
Dimethylacetamid |
127-19-5 |
204-826-4 |
CMR |
nein |
Dimethylformamid DMF |
68-12-2 |
200-679-5 |
CMR |
nein |
Dioctylphthalat (DOP) |
117-81-7 |
204-211-0 |
CMR |
ja |
Dioctylphthalat AH/L |
117-81-7 |
204-211-0 |
CMR |
ja |
Ethylenchlorid (1,2-Dichlorethan) |
107-06-2 |
203-458-1 |
CMR |
nein |
Ethylglykol (EG) |
110-80-5 |
203-804-1 |
CMR |
nein |
Ethylglykolacetat (EGA) |
111-15-9 |
203-839-2 |
CMR |
nein |
Hydrazin |
302-01-2 |
206-114-9 |
CMR |
nein |
Levoxin |
302-01-2 |
206-114-9 |
CMR |
nein |
Methylglykol (MG) |
109-86-4 |
203-713-7 |
CMR |
nein |
Methylglykolacetat |
110-49-6 |
203-772-9 |
CMR |
nein |
Nickelchlorid DIN 50970 |
7791-20-0 |
231-743-0 |
CMR |
nein |
N-Methylformamid |
123-39-7 |
204-624-6 |
CMR |
nein |
PB 33% Trockenstoff |
7319-86-0 |
230-784-1 |
CMR |
nein |
Tinstab BL 277 |
77-58-7 |
201-039-8 |
CMR |
nein |
Dibutylzinndilaurat |
77-58-7 |
201-039-8 |
CMR |
nein |
Trichlorethylen |
79-01-6 |
201-167-4 |
CMR |
nein |
Diisobutylphthalat |
84-69-5 |
201-553-2 |
CMR |
nein, Einstufung als CMR ab Juni 2009 |
N-Methylpyrrolidon |
872-50-4 |
212-828-1 |
CMR |
nein, Einstufung als CMR ab Juni 2009 |
Die Kandidatenliste der ECHA können Sie unter folgendem Link einsehen:
http://echa.europa.eu/consultations/authorisation/svhc/svhc_cons_en.asp
| Informationspflicht nach Art. 33 REACh VO |
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Des Weiteren bekommen wir immer wieder Anfragen zur Informationspflicht nach Art. 33 – besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen.
(Nicht fälschlicherweise wie so oft geschrieben in Produkten)
Wichtig: Unsere chemischen Produkte sind keine Erzeugnisse unter REACh!
In der REACH-VO sind die Begriffe Erzeugnis und Stoff eindeutig definiert.
Ein Stoff ist ein chemisches Element und seine Verbindungen. Auch Zubereitungen werden nach REACh als ein Gemisch von einzelnen Stoffen betrachtet.
Ein Erzeugnis ist ein Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als seine chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.
Beispielsweise ist das Pulver eines bestimmten Metalls ein Stoff, wobei eine Schraube aus diesem Metall ein Erzeugnis ist.
Sicherheitsdatenblätter
Mit Inkrafttreten der Verordnung am 01. Juli 2007 wurden beim Sicherheitsdatenblatt bereits Änderungen wirksam.
Da es sich in erster Linie um formale Änderungen handelt, werden unsere Sicherheitsdatenblätter bei der nächsten turnusmäßigen Überprüfung in das neue REACh-Format übertragen.
Mit Anlaufen der Registrierungsaktivitäten von Herstellern und Importeuren ab Mitte 2008 werden sukzessive inhaltliche Erweiterungen des Sicherheitsdatenblattes folgen:
- Registrierungsnummer,
- Anwendungen,
- Expositionen und Empfehlungen für das Risikomanagement bei gefährlichen Stoffen.
Wir werden alle diese Neuerungen zeitgerecht und umfassend übernehmen.
Weitere Verfügbarkeit
Mit der durchgeführten Vorregistrierung wäre im ungünstigsten Fall erst einmal eine Mindestverfügbarkeit bis zum 01.12.2010 gegeben.
Die Übergangsfristen für kleinere Mengen sind deutlich länger und enden spätestens 2018.
Durch die enge Abstimmung mit unseren Lieferanten und unserem gut ausgebauten Lieferantennetzwerk sind wir in der Lage, im Falle eines Produktwegfalls neue Lieferquellen zu erschließen.
Selbstverständlich werden wir Sie im Falle eines endgültigen Produktwegfalls frühzeitig informieren.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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